In einem Streit um angeblich offene Mobilfunkrechnungen ließ das Unternehmen den Kunden bei der Schufa eintragen. Damit einher gingen die erheblichen Unannehmlichkeiten eines Schufa-Eintrages. Da die Forderung streitig war, war der Schufa-Eintrag rechtwidrig. Das Gericht sprach dem Kunden daraufhin Schadensersatz in Höhe von 500 € zu. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie wichtig es sein kann, dass man auf eine (angebliche) Forderung reagiert und ihr widerspricht.
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