Heckenschnitte:Verbote, Ausnahmeregelungen und Bußgelder

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September, also von Frühjahr bis Herbst, ist es grundsätzlich verboten, Heckenschnitte zu machen. Gleiches gilt für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Ausnahmsweise sind schonende Form- und Pflegeschnitte der Hecke auch in dieser Zeit erlaubt, es sei denn, es nisten gerade Vögel in der Hecke. Ein Verstoß gegen das Verbot des Heckenschnitts kann ein Bußgeld bis zu 10.000 € nach sich ziehen. Werden frei lebende Tiere wissentlich beunruhigt, verletzt, getötet oder erheblich gestört, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

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