Die Autoscheiben sind vereist, das Schloss zugefroren. Sie als Autofahrer sind gehalten, die Fahrzeugscheiben vollständig freizukratzen, um eine Rundumsicht zu gewährleisten. Zudem ist das Fahrzeug von Schnee zu befreien. Zu Gunsten des Umweltschutzes sind vermeidbare Abgasbelästigungen bei der Benutzung eines Fahrzeuges gesetzlich verboten; § 30 Abs. 1 StVO. Der Gesetzgeber hat Zuwiderhandlungen daher sanktioniert. Der Bußgeldkatalog legt für die vorgenannten Verkehrsordnungswidrigkeiten Sanktionen von bis zu 80 € zu Grunde.
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