Vielen Bürgern ist das gerichtliche Mahnverfahren vollkommen unbekannt. Einem Gläubiger ist es nicht nur vor Gericht durch eine Klage möglich einen Titel gegen einen Schuldner zu erwirken, sondern eben auch im Wege des Mahnbescheidsverfahrens. Hierdurch erhält der Gläubiger einen Titel, aus dem die Forderung vollstreckt werden kann, wenn sich der Schuldner nicht wehrt. In diesem Verfahren beschäftigt sich kein/e Richter/in mit der Frage, ob die Forderung tatsächlich besteht oder nicht. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass sich der Bürger schon wehrt, wenn er mit der Forderung nicht einverstanden ist. Umso wichtiger ist es für einen Bürger, der einen solchen Mahnbescheid erhält, zu wissen, dass er sich hiergegen durch Einlegung eines Widerspruches binnen 14 Tagen wehren muss und den Gläubiger hierdurch in ein Klageverfahren vor einem/einer Richter/Richterin zwingen kann.
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